Pharmafirmen ohne Haftung

Der Texas Two-Step

Dr. Hontschik

Dr. Hontschik

Die drei verschiedenen Bedeutungen des Texas Two-Step kennen nur Eingeweihte. Dr. Hontschik klärt auf, was es mit diesem Begriff auf sich hat und dass bei einer bestimmten Variante Schluss mit lustig ist.

Die drei verschiedenen Bedeutungen des Texas Two-Step kennen nur Eingeweihte. Wer beispielsweise Skateboard fährt, hat sich schon einmal an einer eher komplizierten Figur versucht, die diesen Namen trägt. Man muss in voller Fahrt mit dem vorderen Fuß vom Brett steigen, gleichzeitig die Brettspitze mit der Hand packen, um dann mit dem hinteren Fuß in die so entstandene Lücke zu springen. Eine völlig andere Bedeutung hat der Texas Two-Step für Country and Western-Fans, wo er für den ältesten Couple Dance steht, im 19. Jahrhundert im Süden der USA entstanden aus dem Foxtrott. Und dann gibt es da noch eine dritte Bedeutung. Da ist dann allerdings Schluss mit lustig.

Der „Texas Two-Step und die Produkthaftung“ war das diesjährige Hauptthema der Frühjahrstagung des American Bankruptcy Institute, in dem über 12.000 Konkursfachleute der USA organisiert sind, darunter Anwälte, Buchhalter, Kreditgeber, Richter und Fachleute von Banken. Der Texas Two-Step wurde auf dieser Tagung an einem besonders gelungenen Beispiel diskutiert, nämlich anhand des Prozesses um einen durch Talkum asbestbelasteten Babypuder des Pharmariesen Johnson & Johnson.

Das kam so: In den letzten Jahren haben US-amerikanische Unternehmen, die mit solchen Asbest- und anderen Produkthaftungen belastet sind, vermehrt die sogenannte „Texas Two-Step“-Strategie angewandt, um bedrohliche Verbindlichkeiten vom Konzernvermögen zu lösen und Schaden von der Muttergesellschaft abzuwenden. Vor einem Gericht in St. Louis konnten Betroffene schon 2015 nachweisen, dass Johnson & Johnson einen preiswerten, aber asbestbelasteten Babypuder mit gezielter Werbung skrupellos auch für die Mütter der Babys angepriesen hatte. Viele Frauen erkrankten, besonders an Ovarialkarzinomen. Johnson & Johnson wurde zu Entschädigungszahlungen von zunächst vier Milliarden Dollar verurteilt. Weitere Milliardenverluste könnten folgen, denn mehr als 30.000 solcher Klagen rollen derzeit auf den Konzern zu.

Da half der „Texas Two-Step“: Man zerlegte den riesigen Konzern zunächst in mehr als hundert Einzelgesellschaften (first step), die dann wieder vereinigt wurden, allerdings mit Ausnahme einer einzigen winzigen Neugründung namens LTL Management, die mit einem Startkapital von zwei Milliarden Dollar ausgestattet wurde (second step). Das Geschäftsfeld von LTL Management war ab sofort allein und nur der besagte Babypuder, mit dem der restliche Johnson & Johnson-Konzern nun nichts mehr zu tun hatte.

Wenn man weiß, dass der Börsenwert von Johnson & Johnson Ende 2021 mehr als 430 Milliarden Dollar betrug, fast hundert Milliarden Dollar mehr als ein Jahr zuvor, und wenn man bedenkt, dass der Konzern in den ersten drei Quartalen 2021 durch das gigantische Geschäft mit den Corona-Impfungen seinen Gewinn auf sechzehn Milliarden Dollar und seine Cash-Reserven auf 25 Milliarden Dollar erhöhen konnte, dann sind diese zwei Milliarden Dollar geradezu lächerlich. Und sie waren natürlich rasch aufgebraucht, denn LTL machte keine Umsätze, also auch keinen Gewinn. Mit dieser perfiden Art von Insolvenz ist Johnson & Johnson allen weiteren Entschädigungsforderungen entgangen. Das Ganze kommt einem Schuldeingeständnis gleich. Aber die Opfer haben nichts davon.

Bei den gewinnträchtigen Corona-Impfstoffen wird Johnson & Johnson und allen anderen Herstellern ein derart kompliziertes Verfahren wahrscheinlich erspart bleiben, denn sie haben gut vorgesorgt. Soweit bislang Details aus den geheimen (!) Impfstoff-Kaufverträgen der EU und einzelner Staaten bekannt wurden, sind in diesen Verträgen die Hersteller von jeglicher Produkthaftung befreit. Noch nicht einmal Vertragsstrafen, etwa für verspätete Lieferungen, sind vorgesehen. Die Geheimhaltungsklauseln gelten bis zu dreißig Jahren.

Sollten also – wann auch immer – bislang unbekannte unerwünschte Wirkungen nach Corona-Impfungen auftreten, so tragen allein die Steuerzahler alle Kosten. Bis dahin haben sich die Pharmakonzerne längst vom Acker gemacht. Es läuft wie immer: Gewinne werden privatisiert, noch dazu haftungsbefreit, Verluste werden sozialisiert und müssen von der Allgemeinheit getragen werden.